Statuten


1. Name und Sitz

1.1. Unter dem Namen „Basketballschule Kriens“ (BSK) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Kriens.

1.2. Die Basketballschule Kriens ist Mitglied der Nordostschweizerischen Basketballverbandes (NOBV, genannt ProBasket) und Swiss Basketball (SB).

 

2. Zweck

 Der Verein will mit seinen Aktivitäten folgende Zwecken dienen:

 

2.1. Pflege und Förderung des Basketballsportes in Kriens

2.2. Hauptfokus ist das Training mit Kindern/Jugendlichen im Breitensportbereich

2.3. Beitrag zu einer sinnvollen Gestaltung der Freizeit ihre Mitglieder

2.4. Beitrag zur Suchtprävention leisten

2.5. Förderung der Integration durch den Basketballsport

 

 3. Werte

Sämtliche Mitglieder und Organe der Basketballschule Kriens richten ihr Handeln nach den folgenden Werten:Sämtliche Mitglieder und Organe der Basketballschule Kriens richten ihr Handeln nach den folgenden Werten:

Sämtliche Mitglieder und Organe der Basketballschule Kriens richten ihr Handeln nach den folgenden Werten:

Sämtliche Mitglieder und Organe der Basketballschule Kriens richten ihr Handeln nach den folgenden Werten:

  • Im Mittelpunkt steht das Team
  • Unser Handeln ist geprägt von gegenseitigem Respekt
  • Engagement stärkt unseren Verein
  • Die Förderung unserer Mitglieder ist uns ein zentrales Anliegen
  • Prävention hat bei uns Priorität
  • Unser Verein heisst jede*n herzlich willkommen

Der Verein stellt durch wiederkehrende Aktivitäten sicher, dass die Werte und deren Bedeutung allen Mitgliedern bekannt sind.

 

4. Mittel

 4.1. Der Verein will seine Ziele wie folgt erreichen:

  • Mit einem geregelten Trainingsbetrieb
  • Förderung von Fairness und Kameradschaft
  • Teilnahme an regionalen Meisterschaften
  • Teilnahme an nationalen Turnieren

 

4.2. Die finanziellen Mittel des Vereins:

  • Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Beiträge von Gönnern und Sponsoren
  • Einnahmen aus Veranstaltungen und Werbung
  • Zinserträge

 

5. Organisation

 5.1. Die Organe des Vereins sind:

  • Die Generalversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Kontrollstelle
  • Die Geschäftstelle (wenn nötig)

 

5.2. Die Generalversammlung

 

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

 

5.2.1. Einberufung

  • Der Vorstand lädt mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich zur Generalversammlung ein.
  • Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 30. November statt.
  • Anträge sind mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
  • Auf Begehren des Vorstandes oder eines Fünftels der Mitglieder kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden. Der Grund einer ausserordentlichen Generalversammlung muss in der Einladung genannt werden.

 

5.2.2. Beschlussfassung

  • Jedes Mitglied ist ab dem 16. Altersjahr stimm- und wahlberechtigt. Jüngere Mitglieder können durch Vater oder Mutter vertreten werden.
  • Die Entscheidungen werden durch das Mehr der anwesenden Stimmberechtigten gefällt (absolutes Mehr).
  • Für Ordnungsanträge genügt das Mehr der Stimmenden.
  • Über nicht traktandierte Geschäfte kann nicht abgestimmt werden.
  • Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen.

 

5.2.3. Durchführung

  • Die Generalversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes geführt.
  • Der Vorstand bestimmt die Stimmenzähler/innen und den Protokollführer/die Protokollführerin.

 

5.2.4. Befugnisse

  • Statutenänderungen
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsrevisoren
  • Abnahme des Revisorenberichtes, der Jahresrechnung
  • Entlastungserklärung an den Vorstand
  • Festsetzung des Jahresbeitrages
  • Genehmigung des Voranschlages
  • Entscheid über Auflösung des Vereins oder Fusion mit einer anderen Organisation
  • Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder

 

5.3. Der Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
  • Er konstituiert sich selbst.
  • Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Alle Mitglieder sind wieder wählbar.
  • Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Die Einladung erfolgt mindestens 6 Tage vor Sitzungstermin unter Angabe von Ort, Zeit und Traktanden. In dringenden Fällen kann die Frist auch abgekürzt werden.
  • Beschlüsse erfolgen mit absolutem Mehr. Bei Gleichheit fällt der/die Vorsitzende den Entscheid.
  • Es wird von jeder Vorstandssitzung ein Beschlussprotokoll geführt.
  • Der Vorstand löst alle Aufgaben des Vereins, die nicht ausschliesslich der Generalversammlung vorbehalten sind.
  • Die Vorstandsmitglieder zeichnen zu zweit.

 

5.4. Die Kontrollstelle

  • Sie besteht aus 2 Rechnungsrevisoren/-revisorinnen.
  • Die Amtsdauer beträgt mindestens 2 Jahre, jedoch maximal 5 Jahre. Nach der 2. Revisionsperiode verlängert sich das Amt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Austritt nicht per Ende September schriftlich bekanntgegeben wurde und sofern an der Generalversammlung kein fristgerecht eingereichter Antrag auf Abwahl angenommen wurde.
  • Die Generalversammlung bestätigt neue Rechnungsrevisoren/-revisorinnen ins Amt.
  • Die Rechnungsrevisoren prüfen Inventar, Belege, Rechnungen, Buchführung und Kasse des Vereins. Sie erstatten der Generalversammlung Bericht über ihre Kontrolltätigkeit und stellen Antrag bezüglich Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes

4.5. Die Geschäftsstelle

  • Zur Besorgung der laufenden Geschäfte, als allgemeine Anlauf- und Auskunftsstelle sowie zur Bearbeitung aller administrativen Aufgaben sowie der Buchhaltung kann der Vorstand eine Geschäftsstelle einrichten.
  • Der Vorstand regelt die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle in einem Pflichtenheft und legt die Entschädigung für die Führung der Geschäftsstelle fest.

5. Mitgliedschaft

5.1. Erwerb der Mitgliedschaft

  • Der Beitritt erfolgt mittels Beitrittserklärung zuhanden der Geschäftsleitung
  • Der Vorstand hat das Recht, ein Beitrittsgesuch unbegründet abzulehnen
  • Ehrenmitglieder werden durch den Vorstand gewählt
  • Minderjährige benötigen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten.

 

5.2. Verlust der Mitgliedschaft

  • Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung per Post oder per E-Mail an die Geschäftsstelle oder den Präsidenten. Die fällig gewordenen Beiträge des laufenden Geschäftsjahres sind vollumfänglich zu leisten.
  • Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen. Er hat diese Massnahme zu begründen. Es werden keine Anteile des Jahresbeitrages zurückbezahlt.

 

5.3. Pflichten der Mitglieder

  • Die Aktivmitglieder sind zur Teilnahme an der Generalversammlung verpflichtet. Sie können vom Vorstand zu einer Aufgabe im Verein verpflichtet werden.
  • Der Mitgliederbeitrag wird immer im September fällig.
  • Eine angemessene Unfallversicherung ist Sache der Mitglieder.

5.4. Arten der Mitgliedschaft

  • Aktivmitglied: Personen, welche an Trainings u/o Spielen teilnehmen
  • Gönner: unterstützt den Verein finanziell, handelt uneigennützig und nimmt nicht am Trainings- und Spielbetrieb teil
  • Ehrenmitglied: diese Mitgliedschaft würdigt Mitglieder, welche den Verein über längere Zeit mit grossem Einsatz unterstütz haben und ist von allen Pflichten - inklusive Mitgliedschaftsgebühr – entbunden

5.5. Rechte der Mitglieder

  • Sämtliche Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und abzustimmen. Zudem gilt:
    • Aktiv- und Ehrenmitglieder haben das Recht, am Trainings- und Spielbetrieb teilzunehmen
    • Gönner besitzen keine weiteren Rechte

 

6. Rechnungsabschluss

 

Das Vereinsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.

 

7. Haftung

 

Die Basketballschule Kriens haftet für ihre Verbindlichkeiten ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Eine weitergehende Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

8. Inkrafttreten

 

  • Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 17. November 2000 angenommen und treten sofort in Kraft.

 Obernau, 17. November 2000                           Die Gründer der Basketballschule Kriens

 

Bolzern-Peter Claudia, Kriens                          Marius Boxler, Kriens

Mühlebach Markus, Kriens                               Rajkovic Zoran, Kriens

Schällebaum Ueli, Kriens                                  Steiner Thomas, Kriens

Stoll Michael, Luzern                                         Vaes Jan, Luzern

Wenger Christian, Kriens

 

Änderungsnachweis 

  • 24.11.2018: Änderungen der Statuten (2.,4.1.,4.5.,5.2.), einstimmig angenommen durch die GV (GV-Protokoll vom 24.11.2018)
  • 05.11.2022: Kapitel Werte und diverse kleine Anpassungen, einstimmig angenommen durch die GV (Protokoll vom 05.11.2022)

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Basketballschule Kriens

Sackweidhöhe 19

6012 Obernau

 

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